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   BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07   

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BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 (https://dejure.org/2008,1430)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 (https://dejure.org/2008,1430)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 (https://dejure.org/2008,1430)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dispositiver Charakter des Anspruchs eines Handlungsgehilfen auf eine bereits erarbeitete und erst nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fällige Provision bei Vorliegen eines sachlichen Grundes; Unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch eine ...

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf Überhangprovision

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zum Anspruch auf Überhangprovision

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Überhangprovision

  • Betriebs-Berater

    Unangemessene Benachteiligung durch zu pauschale Verminderung der Überhangprovision in vorformuliertem Arbeitsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Überhangprovision

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 307; ; BGB § 611 Abs. 1; ; HGB § 59 Satz 1; ; HGB § 65; ; HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 87; ; HGB § 89b; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Provision - Anspruch des Handlungsgehilfen auf Überhangprovision; pauschale Verminderung der Überhangprovision; Inhaltskontrolle einer vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Provisionsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herabsetzung des Anspruchs auf Überhangprovision in vorformulierten Vertragsbedingungen ? Pauschale Reduzierung um die Hälfte ohne Ausgleich unwirksam ? Offen gelassen, ob Ausschluss einer Überhangprovision überhaupt zulässig ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Überhangprovision

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch auf Überhangprovision, Abdingbarkeit, Kündigungserschwerung, Kündigungserschwernis, Ausschluss unbedingt gewordener Provisionsansprüche

  • vertriebsrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Handlungsgehilfen auf Überhangprovision

  • anwalt-kiel.com (Auszüge)

    Verminderter Anspruch auf Überhangprovision durch eine vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertriebsrecht: Kriegen Angestellte jetzt immer Überhangprovisionen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 39
  • MDR 2008, 630
  • NZA 2008, 1124
  • BB 2008, 1291
  • DB 2008, 761
  • JR 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 -NZA 2008, 40 mwN).

    Eine Regelung, die den Anspruch auf die volle Provision an ein bestehendes Arbeitsverhältnis bindet, darf aber einen Arbeitnehmer nicht aufgrund einer faktischen Kündigungserschwerung in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40).

    ff) Soweit unter der Geltung des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechts im Rahmen des § 242 BGB bei zu weit gefassten Klauseln jeweils geprüft wurde, ob der Arbeitnehmer im konkreten Fall schutzwürdig ist, bleibt hierfür bei der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB kein Raum (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40 mwN).

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfalle nicht realisiert hat (vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - aaO mwN).

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    Es bleibt unentschieden, ob daran festzuhalten ist, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen nach den §§ 65, 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provision (Überhangprovision) von den Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 22).

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).

    Sie hat weder einen finanziellen Ausgleich noch Zahlungen an den Kläger aus der Vorarbeit eines Vorgängers behauptet (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17).

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    Die Klausel modifiziert vielmehr die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung der vereinbarten Provision bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, indem sie den Anspruch des Klägers auf Provision der Höhe nach einschränkt und damit von § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB abweicht (zur gerichtlichen Inhaltskontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB bei Einschränkung, Veränderung und Ausgestaltung der Hauptleistungspflichten vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - AP BGB § 308 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 20 mwN).

    Er erbringt im Hinblick hierauf seine Arbeitsleistung und stellt auch sein Leben darauf ein (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - AP BGB § 308 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 20).

  • BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 107/97

    Formularmäßige Vererinbarung einer Beschränkung der Provisionspflicht

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    Die Bestimmung begründet daher einen Provisionsanspruch auch für solche Geschäfte, die vor Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen, aber erst danach ausgeführt worden sind (sogenannte Überhangprovision, vgl. BGH 10. Dezember 1997 - VIII ZR 107/97 - DB 1998, 720).

    Ob der gesetzliche Anspruch eines selbständigen Handelsvertreters auf Überhangprovision generell auch durch vom Unternehmer gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen abbedungen werden kann, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offengelassen (10. Dezember 1997 - VIII ZR 107/97 - aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2007 - 5 Sa 107/06

    Kein Anspruch auf Provision bei den Abschluss und die Betreuung der Kunden

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Januar 2007 - 5 Sa 107/06 - aufgehoben.
  • BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71

    Fälligkeit von Provisionen - Abweichende Vereinbarungen

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72

    Provisionen - Fälligkeit und Abrechnung

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BAG, 17.05.1962 - 5 AZR 427/61

    Handelsvertreter und Provision - Unabdingbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BGH, 11.07.1960 - VII ZR 225/59

    Entfallen der Provisionspflicht wegen verzögerter Ausführung eines Geschäfts

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 87 HGB nicht zwingendes Recht mit der Folge, dass der Anspruch eines Handelsvertreters iSv. § 84 Abs. 1 HGB auf Überhangprovisionen grundsätzlich individualvertraglich ausgeschlossen werden kann (11. Juli 1960 - VII ZR 225/59 - BGHZ 33, 92).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).
  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07

    Unwirksame Provisionsklausel in Handelsvertretervertrag

    Vielmehr billigt § 87 Abs. 1 HGB dem Handelsvertreter auch für solche Geschäfte Provisionen zu, die zwar vor Beendigung des Handelsvertretervertrages abgeschlossen, aber erst nach diesem Zeitpunkt ausgeführt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1997 - VIII ZR 107/97, NJW-RR 1998, 629, unter II 1; BAG, DB 2008, 761 - so genannte Überhangprovisionen).
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2010 - 9 Sa 181/10

    Vergütungsanspruch eines Vertriebsmitarbeiters im Leasinggeschäft bei variabler

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124; BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40).

    Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien über Art und Umfang der Arbeitsleistung und das dafür zu zahlende Entgelt betreffen die Hauptleistungspflichten und unterliegen deshalb grundsätzlich keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB (BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124, Rn. 14).

    (1.4.3.)§ 87 Abs. 1 HGB begründet auch Anspruch auf sog. Überhangprovisionen (BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124).

    Die Vorschrift begründet daher auch für solche Geschäfte einen Provisionsanspruch, die vor Beendigung des Vertragsverhältnisses abgeschlossen, aber erst danach ausgeführt werden (BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124; BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 107/97 - DB 1998, 720; BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07 - NJW 2010, 298).

    Der Anspruch eines Handlungsgehilfen auf Zahlung der Überhangprovision ist allenfalls dann abdingbar, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124, Rn. 12).

    Eine Regelung, die den Anspruch auf die volle Provision an ein bestehendes Arbeitsverhältnis bindet, darf aber einen Arbeitnehmer nicht aufgrund einer faktischen Kündigungserschwerung in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern (BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124; BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40).

    Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung durch die Beklagte würde ein Vertriebsmitarbeiter aufgrund der Kürzungsregelung nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern zudem Teile der erfolgsabhängigen Vergütung verlieren, obwohl die Kündigung nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt (vgl. BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - NZA 2008, 1124, Rn. 21).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Regelungen in Ziff. 11 der Allgemeinen Provisionsbestimmungen sowie in Ziff. 3.1 der Besonderen Provisionsbestimmungen unwirksam sind und dem Kläger die Ansprüche deshalb dem Grunde nach zustehen können (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 - AP HGB § 87 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 31).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2015 - 3 Sa 1915/14

    Unwirksame Vertragsklausel zur Abverkaufsprovision eines Verkaufsberaters im

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 26, NJW 2013, 1020 ; 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 - Rn. 15, BAGE 126, 39 ; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 23, BAGE 124, 259 ; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 182 ).

    (a) Wird angenommen, dass die Regelung in § 87 Abs. 3 HGB für den Handlungsgehilfen nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (vgl. hierzu BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 - Rn.12 mwN, BAGE 126, 39 ), verstieße die weit gefasste Formularklausel gegen zwingendes Recht und benachteiligt den Arbeitnehmer bereits aus diesem Grund entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. hierzu auch BGH 21. Oktober 2009 - VIII ZR 286/07 - Rn. 26, DB 2009, 2652 ).

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der

    So hat etwa das BAG eine Klausel im Arbeitsvertrag eines Vertreters der Inhaltskontrolle unterworfen, wonach er im Falle des Ausscheidens beim Arbeitgeber die versprochene Provision nur eingeschränkt erhalten sollte (BAGE 126, 39, Juris-Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2009 - 11 Sa 1504/08

    Entlastungsnachweis bei Zielvereinbarun

    Denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, über die §§ 305 ff. BGB den "gerechten Preis" zu ermitteln (BAG 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - EzA § 6 ArbZG Nr. 6; vgl. auch BAG 20.02.2008 - 10 AZR 125/07 - Rz. 14, EzA § 307 BGB 2002 Nr. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2023 - 6 Sa 237/22

    Provisionsabrede - Auslegung - Inhaltskontrolle - Auskunftsanspruch - Stufenklage

    Zwar werden die Hauptleistungspflichten regelmäßig nicht durch Gesetze geregelt, so dass Abreden über die Hauptleistungspflichten deshalb von den Vertragsparteien in der Regel selbst getroffen werden müssen, weshalb die Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien über Art und Umfang der Arbeitsleistung und das dafür zu zahlende Entgelt die Hauptleistungspflichten betreffen und deshalb grundsätzlich keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 - Rn. 14, zitiert nach juris).

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 - Rn. 15; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11

    Zahlungsansprüche, Provision, Provisionsvorschüsse, Abschlagszahlung,

    Die Vorschrift ist im Bereich des Arbeitsrechts nicht dispositiv (BAG vom 20.02.2008 ­ 10 AZR 125/07 ­ Juris, Rn 12).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur

    So hat etwa das BAG eine Klausel im Arbeitsvertrag eines Vertreters der Inhaltskontrolle unterworfen, wonach er im Falle des Ausscheidens beim Arbeitgeber die versprochene Provision nur eingeschränkt erhalten sollte (BAGE 126, 39, Juris-Rn. 14).
  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 5 Sa 82/07

    Einsatz innerhalb eines Konzerns - Ruhen und Wiederaufleben des Arbeitsvertrags -

    Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer Abwägung der berechtigten Interessen der Beteiligten zu beantworten (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 125/07 - DB 2008, 761-763 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 05.06.2012 - 1 Sa 5/12

    Formularmäßige Vereinbarung eines als Provision ins Verdienen zu bringenden

  • LAG Köln, 18.02.2009 - 3 Sa 715/08

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Klageverzicht, erzwingbares

  • LAG Köln, 18.02.2009 - 3 Sa 1420/08

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Klageverzicht, erzwingbares

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